Fall 02: Das G36 in Mexiko (Vorankündigung)


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Der illegale G36-Gewehrhandel von Heckler & Koch mit Mexiko

 

Bereits im 19. Jh. war Mexiko das Zielland für Waffenexporte aus Europa, allen voran aus Deutschland. Pistolen und Gewehre der Firma Mauser waren beliebt zur gewaltsamen Konfliktaustragung und reichlich vorhanden. Dieser Tradition folgend, hat auch Heckler & Koch – gegründet 1949 von den Mauser-Ingenieuren Heckler, Koch und Seidel – seit den 1960er Jahren das Sturmgewehr G3 an das größte mittelamerikanische Land exportiert.

 

In den Jahren 2006 bis 2009 wurden offiziell mehr als 8000 G36-Sturmgewehre mit Zubehör an das Verteidigungsministerium Mexikos verkauft – die Zahl der gelieferten Waffen ist realiter weitaus höher. Offiziell erfolgten die Kriegswaffenexporte zur Bewaffnung der Polizei im Kampf gegen die Drogenmafia.

 

Doch alsbald tauchten diese Waffen – widerrechtlich der Maßgabe deutscher Gesetze – in den Händen vielfach korrupter Polizisten in Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero auf. Diese vier mexikanischen Unruheprovinzen zählten schon damals zu den Hauptschauplätzen des Drogenkrieges. 2014 konnte der Einsatz illegal nach Guerrero exportierter G36-Gewehre bei der Entführung und offensichtlichen Ermordung von 43 Lehramtsstudenten einer Hochschule in Ayotzinapa belegt werden.

Auf Seiten von H&K waren nachweislich mehrere Mitarbeiter, unter ihnen zwei Geschäftsführer, in dieses illegale Waffengeschäft involviert. Der Friedensaktivist Jürgen Grässlin erstattete 2010 Strafanzeige gegen führende H&K-Beschäftigte, sein Rechtsanwalt Holger Rothbauer 2012 ergänzend gegen Vertreter des Bundesausfuhramtes und des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Beweislage war und ist erdrückend. Dessen ungeachtet stellte der Stuttgarter Staatsanwalt Peter Vobiller die Ermittlungen gegen die Vertreter der Rüstungsexport-Kontrollbehörden ein.

 

Erfolgreich ist die Strafanzeige allerdings gegen H&K: Im Mai 2016 erfolgte der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Stuttgart gegen sechs Beschuldigte. Angeklagt ist u.a. der vormalige Landgerichtspräsident und H&K-Geschäftsführer Peter Beyerle wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) in Tateinheit mit bandenmäßigem Verstoß und gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in zwölf Fällen.

 

 Der Beginn der Hauptverhandlung ist auf den 15. Mai 2018 terminiert – acht Jahre, einen Monat und fünf Tage nach Grässlin Strafanzeige. Der Prozess soll in 25 Verhandlungstagen vor der 13. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts bis Oktober dauern.

 

GN-STAT wird den Prozess aktiv begleiten und weltweit berichten.

 

Sprachen des GN-STAT FALLES 02: Englisch, Spanisch, und weitere.

 

Ab dem 10. Mai 2018 können Sie an dieser Stelle Fakten, Hintergründe und Einzelheiten zum GN-STAT FALL 02 erfahren.

 

Kontakt:

María-Eugenia L. Valencia, E-Mail: mariugelv@icloud.com

Jürgen Grässlin, E-Mail: jg@rib-ev.de, Tel.: 0761-7678208, Mob.: 0170-6113759

 


»Andere retten Leben. Wir helfen töten. Heckler & Koch.«

 

 

EINLADUNG ZUR MAHNWACHE

Beginn des Heckler & Koch-Strafprozesses in Stuttgart

15. Mai 2018, 8:00 bis 9:00 Uhr

vor dem Landgericht, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
(Prozessbeginn: 9:30 Uhr)
Am 15. Mai 2018 beginnt vor dem Landgericht Stuttgart der Prozess gegen Heckler & KochVerantwortliche wegen illegaler Exporte von G36-Sturmgewehren nach Mexiko. Wir laden ein
zum gemeinsamen Gedenken an die Opfer der skrupellosen Geschäftspraxis von Heckler & Koch

 

Mehr als acht Jahre nach Erstattung der Strafanzeige durch Jürgen Grässlin und Holger Rothbauer beginnt nun endlich der Heckler & Koch-Prozess. Der Vorwurf: Von 2006 bis 2009 sollen tausende G36 sowie Zubehörteile wissentlich in mexikanische Bundesstaaten geliefert worden sein, für die keine Exportgenehmigungen existierten. Die Anklage lautet: Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. In der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 starben in Iguala im mexikanischen Bundesstaat Guerrero sechs Menschen, als Lehramtsstudenten von Polizeikräften und weiteren bewaffneten Gruppen angegriffen wurden. 43 Studenten fielen der Praxis des »Verschwindenlassens« zum Opfer. Vor Ort wurden nachweislich auch Gewehre des bei Heckler & Koch produzierten Typs G36 sichergestellt, die gemäß der offiziellen Genehmigungen nie nach Guerrero hätten gelangen dürfen. Die traurige Realität ist: Mit Lieferungen nach Mexiko hat Heckler & Koch Verbrechen wie in Iguala billigend in Kauf genommen. Dies taten auch die Bundesregierung und die Kontrollbehörden, indem sie Menschenrechtsverletzungen in Mexiko als ein begrenztes Problem bestimmter Bundesstaaten behandelten und Kleinwaffenexporte in andere Teile des Landes erlaubten. Ein unsäglicher Vorgang, der zum Scheitern verurteilt war. Schließlich ist erwiesen, dass Waffen nicht einmal vor Staatsgrenzen Halt machen. Wir fühlen uns den vielen Opfern dieser skrupellosen Geschäftspraxis sowie skandalösen Exportpolitik und ihren Angehörigen verbunden und möchten ihrer am 15. Mai 2018 gedenken. Wir laden dazu ein, unserer Mahnwache und anschließend der ersten öffentlichen Verhandlung beizuwohnen.

 

Charlotte Kehne, Ohne Rüstung Leben, Arndtstr. 31, 70197 Stuttgart, Bürozeiten: Mo./Di./Do.; Tel: 0049-(0)711-62 03 93 72
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RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Ohne Rüstungs Leben (ORL), Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko, Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenahndel!

 

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