23.10.2018: Heckler & Koch - Prozesstag 19:

Zur möglichen Unternehmensgeldbuße



Auch an diesem Prozesstag stand wieder die Frage im Zentrum, wie hoch eine mögliche Strafe für Heckler & Koch ausfallen könnte, falls es zu einer Verurteilung kommen sollte.

 

Autor: Jan van Aken

 

Bericht vom 19. Prozesstag am 23. Oktober 2018

 

Zunächst nahm der Rechtsanwalt Dierlamm als Vertreter von Heckler & Koch Stellung zur Frage einer möglichen Unternehmensgeldbuße. Er sieht – natürlich – nach der bisherigen Beweisaufnahme ohnehin keine Schuld bei den vier angeklagten Männern. Zur angeklagten Sachbearbeiterin Marianne B. äußerte er sich nicht. Falls es jedoch trotzdem zu einer Verurteilung kommen sollte, müsse die «konsequente und rückhaltlose Kooperation des Unternehmens mit den Strafverfolgungsbehörden» sanktionsmildernd berücksichtigt werden. Zur Höhe einer möglichen Geldstrafe bestand er darauf, dass nicht der gesamte Kaufpreis eines Gewehres zugrunde gelegt werden dürfe, sondern nur der Erlös nach Abzug aller Herstellungskosten.

 

Der Vorsitzende Richter meinte, es würde der Kammer tatsächlich «großes Kopfzerbrechen» machen, welche Aufwendungen denn tatsächlich abgezogen werden können. Für die hier vorliegende Sachlage seien die Regeln nicht ganz klar. In der nachfolgenden Diskussion zog er den Vergleich zu einem Bankräuber, der mit dem Taxi zur Tat fährt und fragte, ob das denn Aufwendungen für die Tat seien, die bei der Strafe abgezogen werden müssten.

 

Dann verkündete der Richter den Beschluss der Kammer, die Firma Heckler & Koch an dem Verfahren wegen einer möglichen Einbeziehung des Wertes von Taterträgen zu beteiligen. Er machte dabei klar, dass es dabei ausschließlich um die Erlöse aus den angeklagten Exporten in die Bundesstaaten Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas gehen würde – und nicht, wie am letzten Prozesstag von der Staatsanwaltschaft angeregt, alle Waffen einer Lieferung, also auch diejenigen, die am Ende in nicht-verbotenen Bundesstaaten gelandet sind.

 

Danach ging es nur noch um Angaben zur Person aller Angeklagten, ihre jeweilige aktuelle berufliche, familiäre und finanzielle Situation. Da gibt es wenig berichtenswertes, außer vielleicht die Tatsache, dass es seinerzeit bei Heckler & Koch offenbar zwei unterschiedliche Lager gegeben hat, wobei die Angeklagten auf unterschiedlichen Seiten vertreten waren. Es blieb allerdings offen, worum es bei diesem Konflikt ging.

 

Ausblick

Der nächste Prozesstag am 6. November 2018 wird nach Ankündigung des Vorsitzenden Richters wahrscheinlich nur eine Stunde dauern.

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