16.08.2018: Heckler & Koch – Prozesstag 11:

Das Gericht tagt nur eine halbe Stunde



Autor: Jan van Aken

 

Der Termin dauerte nur eine halbe Stunde und beschränkte sich auf Formalia. Allerdings gab der Vorsitzende Richter erneut kurze Hinweise auf seine Einschätzung zur zentralen Frage des Prozesses.

 

Bericht vom 11. Prozesstag am 16. August 2018.

 

Am 10. Prozesstag hatten die Verteidigung den Vorsitzenden Richter gefragt, ob mit einer vorläufigen Einschätzung des Gerichtes zu den zentralen Rechtsfragen zu rechnen sei, davon würden sie ihre weiteren Beweisanträge abhängig machen. Dazu erklärte der Richter, dass eine „weitergehende Positionierung“ nicht geplant sei. Allerdings verwies er darauf, dass er bereits an früheren Prozesstagen seine persönliche Sicht dargelegt habe, dass er sich „damit schwertue“, wie „der Endverbleib zum Inhalt einer Genehmigung gemacht“ werden könne. Er könne nach wie vor nicht nachvollziehen, wie das gemacht werden könnte. Das sei allerdings seine persönliche Meinung, und er sei nur ein Mitglied des Gerichtes von mehreren. Eine weitere Positionierung des Gerichtes werde nicht erfolgen, allerdings wird es vom Gericht am 3. oder 10. September noch einige rechtliche Hinweise geben.

 

Die Verteidigung hält sich weiter bedeckt, ob sie noch Beweisanträge stellen bzw. weitere Zeugen laden werden und wollen erstmal die rechtlichen Hinweise des Gerichtes sowie die nächsten Zeugenbefragungen abwarten.

 

Darüber hinaus gab es nur kurze Hinweise des Vorsitzenden Richters zu einer der angeklagten Taten, bei der es um die Lieferung von 150 Tragebügeln nach Chihuahua gegangen sein soll. Seiner Meinung nach lassen die Unterlagen keine klare Aussage darüber zu, wohin genau diese Zubehörteile tatsächlich gegangen seien und dass sie womöglich einem anderen Vertrag zuzuordnen seien, der allerdings auch unter den Anklagepunkten erfasst ist.

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